Auch auf anderen Rechtsgebieten, wie das Zivilrecht und Wirtschaftrecht, sind umfassende Kenntnisse, Berufserfahrung und ein umfassender Erfahrungsschatz vorhanden. Mein Tätigkeitsfeld ist daher sehr individuell und persönlich, auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse und rechtlichen Möglichkeiten zugeschnitten.
Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleichsansprüche, Scheidungsfolgenvereinbarung
Ich lege Wert darauf anstehende Konflikte möglichst außergerichtlich und einvernehmlich zu regeln mit dem Ziel im Interesse aller Beteiligten eine Einigung herbeizuführen und der Durchführung einer einverständlichen Scheidung.
Kündigungsschutzklage, Kündigungsfristen, Abfindung, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Kündigungsschutz, Urlaubsabgeltungsansprüche, etc.
Vertretung im außergerichtlichen als auch bei der Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht bzw. Landesarbeitsgericht. Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, so dass ich auch Ansprechpartner beim Abschluss von Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvereinbarungen bin.
Akteneinsicht, Bußgeldbescheid, Unfallregulierung/ Schadensersatz, Schmerzensgeld
Räumungsklage, Kündigungsmöglichkeiten, Betriebskostenabrechnungen, Kündigung, Mietminderung, Mietkaution, Mietvertrag, Mieterhöhung, Immobilienrecht / Vertragsrecht
Testament, Pflichtteilsanspruch, Erbfolge, Erbe, Erbenhaftung, Vermächtnis, Vorerbschaft, Erbauseinandersetzung
Seit 01. Juli 2004 findet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Anwendung, nachdem abgerechnet wird. Möglich ist auch eine Abrechnung nach einer Vergütungsvereinbarung, die individuell gestaltet werden kann.
Beim ersten persönlichen Beratungsgespräch berate ich Sie gerne über Ihre Erfolgsaussichten, das Kostenrisiko sowie auch die entstehenden außergerichtlichen oder gerichtlichen Kosten. Ferner rechne ich auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung das jeweilige Mandat ab und kläre die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Auch die Möglichkeit der Verfahrenkostenhilfe wird geprüft.